Rechtsanwältin Irena Dreissiger
Für Arbeitnehmer und Betriebsräte
  Rechtsanwältin Irena Dreissiger
 
NewsKontaktAnfahrtImpressumDatenschutz
 


Home
Über uns
Team
Beratung /
Unterstützung für
Betriebsräte
Arbeitsgebiete
Arbeitnehmer
Betriebsräte
- Beschlüsse richtig fassen
- Personelle Einzelmaßnahmen in
- der betrieblichen Praxis
- Neues zur Betriebsratswahl
- 2022
- Die Anfechtung von
- Betriebsratswahlen
- Was ist zu tun, wenn nach der
- Kurzarbeit die Kollegen gehen
- sollen?
- Das betriebliche
- Eingliederungsmanagement
Schulungen / Seminare
Datenschutz im Betrieb
Einführung von SAP
Kosten
Lexikon
Login


Sie befinden sich hier : Arbeitsgebiete » Betriebsräte » Was ist zu tun, wenn nach der Kurzarbeit die Kollegen gehen sollen?

Was ist zu tun, wenn nach der Kurzarbeit die Kollegen gehen sollen?


Die Rechte des Betriebsrates bei der Betriebsänderung

Nachdem die Kurzarbeit in vielen Betrieben demnächst endet, planen einige Unternehmen einen Teil ihrer Beschäftigten zu entlassen. Es ist eine besondere Situation für Betriebsräte, wenn das Unternehmen Veränderungen plant, die mit Personalabbau einhergehen oder auch nur befürchten lassen.

Der Betriebsrat sollte in diesem Fall in erster Linie umgehend Kontakt zu der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft aufnehmen. Wichtig ist besonders jetzt alle Kräfte des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Konzernbetriebsrat zu bündeln und zu optimieren. Ziel sollte es sein möglichst viele Informationen der verschiedenen Gremien in einen einheitlichen Zusammenhang zu bringen und sich einen einheitlichen politischen Willen im Umgang mit den geplanten Maßnahmen zu bilden. 

Daneben ist es besonders wichtig, sich das erforderliche Wissen über die Vorgehensweise nach dem Betriebsverfassungsgesetz sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu verschaffen, sofern der Betriebsrat dieses Wissen nicht hat.

Dies beinhaltet, sich einen geeigneten Schulungspartner auszusuchen und schnellstmöglich eine themenbezogene Schulung zu beschließen.

Inhalte der Schulung sollten die Grundlagen der Betriebsänderung sein, wie etwa:

- Was ist eine Betriebsänderung?
- Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat?
- Wie kommt der Betriebsrat an die notwendigen Informationen?
- Wie zieht man Sachverständige hinzu? 
- Wie soll man vorgehen, wenn die Kosten für Sachverständige abgelehnt werden? 
- Wie verhandelt man Interessenausgleich und Sozialplan?
- Was passiert, wenn keine Einigung möglich scheint?
- Was muss man beachten bei Kündigung und nicht zuletzt auch bei der Sozialauswahl?
Eine individuelle Schulung für den Betriebsrat des Betriebes/Unternehmen bietet sich auch als Inhouse-Schulungen an. Für organisierte Seminare stehen wir als kompetente Partner zur Verfügung.

Wichtig ist auch die richtigen Partner und Sachverständigen zu finden, die über  die notwendige Kompetenz und Erfahrung bei der Beratung von Betriebsräten verfügen, wenn es um den zu verhandelnden Interessenausgleich und den Sozialplan geht.

Bereits bei der Informationsbeschaffung sollte zusätzlich zur Unterstützung durch die Gewerkschaft ein Rechtsanwalt als Sachverständiger hinzugezogen werden. Teilweise kann es auch sinnvoll sein einen Wirtschaftsprüfer oder auch einen SAP-SAchverständigen oder auch einen Technologieberater  hinzuziehen. Die Sachverständigen können dabei unterstützen, die richtigen Fragen nach den notwendigen Informationen zu stellen.

In den späteren Verhandlungen haben diese Informationen eine immense Bedeutung. Nur so wird die Motivation des Unternehmens klarer. Nur eine umfassende Information des Betriebsrates kann die Grundlage für die Diskussion über die Notwendigkeit und den Umfang der Maßnahmen bilden. Sie ist der Ausgangspunkt für eigene Vorschläge des Betriebsrates zur Beschäftigungssicherung. Nicht zuletzt erhält der Betriebsrat hierdurch die genauere Möglichkeit zu erfahren, in welchem Umfang die Maßnahme durchgeführt werden soll.
Für den Betriebsrat ist es u.a. wichtig, möglichst frühzeitig zu erfahren:

- Wie viele Mitarbeiter sind direkt oder indirekt betroffen?
- Müssen Mitarbeiter an einen anderen Standort umziehen?
- Verlieren sie womöglich Einkommen?
- Ändert sich  der Arbeitsplatz und die Eingruppierung?
- Verlieren Kollegen ihren Arbeitsplatz?
- werden Schichtsysteme verändert?
- wie ist die wirtschaftliche Situation des Unternehmens

Die rechtzeitige Hinzuziehung von Sachverständigen kann den Betriebsrat in die Lage versetzen, tatsächlich noch Einfluss auf die Entscheidung des Unternehmens auszuüben. Insbesondere hinsichtlich des Umfangs der Veränderungen für die Mitarbeiter besteht in aller Regel ein erheblicher Spielraum, der vom Betriebsrat geschickt genutzt werden kann.

Im Regelfall benötigt der Betriebsrat in jeder Phase der Verhandlungen mit dem Unternehmen bis hin zum Abschluss eines Interessenausgleiches und Sozialplanes kompetente Unterstützung.



 

 


Übersicht Übersicht: News


Neues zur Betriebsratswahl 2022  zurueck: Neues zur Betriebsratswahl 2022 vor:  


Letztes Update 30.11.2021 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 | Seite drucken: Was ist zu tun, wenn nach der Kurzarbeit die Kollegen gehen sollen? | Seite einem Freund senden: Was ist zu tun, wenn nach der Kurzarbeit die Kollegen gehen sollen?

Datenschutz im Betrieb
Videoüberwachung, SAP und Internet
 
Aktuelle Rechtsprechung
Verständliche Erläuterung der Inhalte und Hintergründe
 
Die Einigungsstelle
... wenn eine Einigung mit dem Arbeitgeber nicht in Sicht ist
 
Fusionen und Betriebsübergang
Harte und weiche Durchgriffsrechte zur effektiven Interessenvertretung
 
Seminare für neu- und wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Aller Anfang leicht gemacht
 
Betriebsänderung Interessenausgleich Sozialplan
kompetent und rechtlicher begleiten
 
Was ist zu tun, wenn nach der Kurzarbeit die Kollegen gehen sollen?
Die Rechte des Betriebsrates bei der Betriebsänderung
 
Neues zur Betriebsratswahl 2022
Die aktuellen Änderungen zu Betriebsratswahl
 
Das betriebliche Eingliederungsmanagement
Chance oder Risiko?
 
Personelle Einzelmaßnahmen in der betrieblichen Praxis
Mitbestimmung des Betriebsrates bei der tatsächlichen Eingliederung von Beschäftigten
 
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen tarifunfähig- und nun?
Worauf Leiharbeiter und Betriebsräte achten sollten
 
Urlaub, Urlaub, Urlaub
§ 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz im Lichte des EU-Rechtes
 
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Die wichtigsten Fakten zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
 
Ausgründung von Servicegesellschaften
Aktuelle Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Einsatz konzerneigener Leiharbeiter
 
Die Anfechtung von Betriebsratswahlen
2 Wochen schlaflose Nächte
 



Mehrfach ausgezeichnet vom Stern Magazin
als beste Arbeitsrechtskanzlei:


www.stern.de/siegel/von-arbeits--bis-
strafrecht--die-besten-kanzleien-fuer-
privatmandaten-2023-33309916.html



br-logo
             www.br-anwaelte.de



          logo new.svg
           www.igbce-bws.de



                 www.ifb.de



       Logo ver.di b b 300px       

            www.verdi-bub.de